Um einen Berechtigungsschein zu erhalten, darf die Summe aller Einkünfte Ihres Haushalts die vorgegebenen Einkommensgrenzen nicht überschreiten.Berechtigungsscheine können jeden Montag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr im Tafelbüro (Gemünden, Bahnhofstraße 7) beantragt bzw. verlängert werden (geänderte Öffnungszeiten werden zeitgerecht bekannt gegeben). Sie werden jeweils für einen Zeitraum von 6 Monaten ausgestellt bzw. verlängert.Berechtigungsscheine müssen persönlich oder durch eine schriftliche ermächtigte Person beantragt oder verlängert werden. Jeder Scheininhaber ist selbst verantwortlich, dass der Berechtigungsschein rechtzeitig verlängert wird. Ohne gültigen Berechtigungsschein werden keine Waren ausgegeben.Neuausstellung bzw. Verlängerungen erfolgt nur gegen Vorlage aller aktuellen und aussagekräftigen Unterlagen für alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen.
Ohne die notwendigen Unterlagen (dazu gehören auch behördliche Ablehnungsschreiben) können keine Berechtigungsscheine ausgestell oder verlängert werden. Das Verschweigen von Einkünften, um einen Berechtigungsschein zu erhalten, wird als Betrug gewertet und zur Anzeige gebracht. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie verbindlich, dass Sie zum o.g. Personenkreis gehören.Der Wegfall der Voraussetzungen, die zur Ausstellung eines Berechtigungsscheines geführt haben oder Veränderungen bei Art und Höhe der Einkünfte sind der Tafel Gemünden unverzüglich anzuzeigen.Bei Erstausstellungen oder Verlängerungen fallen keine Kosten an. Der Berechtigungsschein ist ein Dokument und entsprechend sorgfältig zu behandeln. Für Neuausstellungen wegen Verlustes oder Unlesbarkeit des Scheines sind 5,00 € zu entrichten.