Die
Kreis-Wasserwacht-Leitung der Wasserwacht Main-Spessart
hat gemäß § 3 der Wahlordnung für das Bayerische Rote Kreuz einen Wahlvorbereitungsausschuss gebildet und gleichzeitig festgelegt, dass die Wahl am
Datum: | 17.04.2021 |
Ort: | mit den Wahlen der Vorstandschaft des Kreisverbandes bei der Urnenwahl, an den Standorten in Arnstein, Gemünden, Karlstadt, Lohr und Marktheidenfeld (genaue Anschrift bekommen Sie auf dem Wahlberechtigungsschein) |
Zeit: | von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr |
per Urnenwahl durchzuführen ist.
Erreicht im ersten Wahlgang ein vorgeschlagener Kandidat nicht die erforderliche Mehrheit oder wenn ein Kandidat sowohl für das Amt vorgeschlagen und im Wahlgang nicht gewählt wird, ist ein zweiter Wahlgang erforderlich.
Dieser zweite Wahlgang findet für den Fall seiner Notwendigkeit am
Sonntag den, 18.04.2021
an den Standorten in Arnstein, Gemünden, Karlstadt, Lohr und Marktheidenfeld (genaue Anschrift bekommen Sie auf dem Wahlberechtigungsschein)
statt.
Ob eine Notwendigkeit für diesen zweiten Wahltermin besteht, wird durch den Wahlausschuss unmittelbar nach dem Ende des ersten Wahltermins ortsüblich, auf der Internetseite
www.kvmain-spessart.brk.de sowie durch Aushang in der Kreisgeschäftsstelle bekanntgegeben.
Auch im Rahmen der Urnenwahl besteht keine Möglichkeit zur Briefwahl. Des Weiteren weist der Wahlvorbereitungsausschuss auf folgendes hin:
- Auch die Urnenwahl wird durch einen Wahlausschuss geleitet. Die Wahl des Wahlausschusses findet am im Rahmen der Kreisversammlung statt. An der Wahl des Wahlvorstands kann jeder Stimmberechtigte im Rahmen der ggfls. bestehenden gesetzlichen Beschränkungen und Hygieneauflagen teilnehmen; der Wahlausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Mitgliedern.
- An den beiden oben genannten Wahltagen findet vor Abgabe jeder Stimmkarte eine Überprüfung der Wahlberechtigung statt, es ist daher im Rahmen der Wahl ein gültiger BRK-Mitgliedsausweis und/oder ein gültiges Lichtbilddokument als Wahlnachweis und den Wahlberechtigungsschein vorzuzeigen.
- Wahlberechtigt sind die Wahlberechtigten der Kreis-Wasserwachtversammlung.
- Bitte beachten Sie, dass bei den diesjährigen Wahlen die geltenden Abstandsregelungen im Rahmen der Covid-19-Prävention nicht wie gewohnt während der Mitgliederversammlung stattfinden können. Daher melden Sie sich auf der Homepage mit dem Formular Anmeldung Mitgliederversammlung / Abruf Wahlberechtigungsschein, oder per Telefon 09351 5081-101 an und beantragen Sie Ihren Wahlberechtigungsschein. Wir möchten hiermit den Ablauf und die Überprüfung an der Urne vereinfachen.
Gemäß § 9 Abs. 2-4 BRK-Satzung i. V. m. § 20 Abs. 1, Ordnung WW besitzen Mitglieder mit Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht, mit Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht zur Wahl der Kreis-Wasserwacht-Leitung, mit Ausnahme zur Wahl der Jugendleitung.
Die Kreis-Wasserwachtversammlung wählt die Kreis-Wasserwachtleitung gemäß § 7 Abs. 5. Diese besteht aus den jeweiligen Ortsgruppen. Die Ortsgruppenleitung setzt sich gemäß § 5 Abs. 4 zusammen aus dem - Vorsitzenden der Ortsgruppe, - Technischen Leiter, - Jugendleiter der Ortsgruppe.
Laut § 7 Abs. 6. besteht im Verhinderungsfall die Kreis-Wasserwachtsversammlung auch aus den jeweiligen Stellvertretern. Vorschlagsberechtigt sind die Wahlberechtigten.
Für die Wahl der Jugendleitung besitzen die Mitglieder ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht, mit Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht. Jugendleiter und stellvertretende Jugendleiter der Kreis-Wasserwacht werden von den Jugendleitern der Ortsgruppen sowie deren stimmberechtigten Stellvertretern und dem amtierenden Jugendleiter und dessen stimmberechtigten Stellvertreter gewählt.
Vorschlagsberechtigt sind die Wahlberechtigten.
Der Wahlvorbereitungsausschuss fordert alle wahlberechtigten Mitglieder auf, Wahlvorschläge bis zum
Montag den 29.03.2021, 18.00 Uhr
Schriftlich, per Fax oder per E-Mail einzureichen. Wahlvorschläge per E-Mail sind nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag als Datei-Anhang zur E-Mail übersendet wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Später eingehende Vorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Die amtierende Kreis-Wasserwacht-Leitung legte fest, dass folgende Funktionen zu wählen sind (§ 6 Abs. 4 und § 20 Abs. 3 Ordnung WW)
- Vorsitzender der Kreis-Wasserwacht
- Stellv. Vorsitzender der Kreis-Wasserwacht
- Technischer Leiter der Kreis-Wasserwacht
- Jugendleiter der Kreis-Wasserwacht
Die Kreis-Wasserwacht-Leitung besteht einschließlich der nach der Jugendordnung gewählten Jugendvertreter aus höchstens 10 stimmberechtigten gewählten Mitgliedern.
Gemäß § 3 Abs. 1 der BRK-Wahlordnung darf nur Wahlvorschläge abgeben, wer bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt ist.
Wahlvorschläge sind zu richten an:
Bayerisches Rotes Kreuz
Wasserwacht Main-Spessart
Wahlvorbereitungsausschuss
Wernfelder Straße 1
97737 Gemünden
wahlen_MSP@kvmain-spessart.brk.de
Wenn möglich, sollte den<link file:9192 internen link im aktuellen> Wahlvorschlägen die
Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden.
Das beiliegende Formblatt kann benutzt werden, ist aber keine Pflicht.
Gemünden, 15.01.2021
Der Wahlvorbereitungsausschuss
Vorsitzender Beisitzer Beisitzerin
Herbert Fuchs KGF Thomas Schlott Jennifer Amend
Links:- <link file:9190 internen link im aktuellen>WW Ordnung
- <link file:9192 internen link im aktuellen>Wahlvorschlagszettel
- Einverständniserklärung